Hygienekonzept
Um den Sportbetrieb nach den Maßgaben der Coronaschutzverordnung zu ermöglichen, hat der Vorstand des TV Silschede ein Hygiene- und Maßnahmenkonzept verabschiedet. Die hier niedergelegten Verfahren und Abläufe gelten verbindlich für alle Trainings- und Kursangebote des TV Silschede und für alle Trainingsorte des Vereins. Es wird ggf., sofern entsprechende Regelungen es notwendig machen, erweitert bzw. geändert. Den Anweisungen der Übungsleiter*innen ist Folge zu leisten. Allen Personen, die sich nicht an die Anweisungen der Übungsleiter*innen und die nachfolgenden Regeln halten, kann der Zugang und Teilnahme am Sportbetrieb verwehrt werden.
7.4.2022, Der Vorstand des TV Silschede
- Es gelten immer die aktuellen Vorschriften des Coronaschutzverordnung des Landes sowie die aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises und der Stadt Gevelsberg, die beim Hygienekonzept jederzeit zu Veränderung führen können.
- Teilnehmer*innen von gemeinsamer Sportausübung im Freien auf Sportstätten müssen geimpft oder genesen (2G) sein.
- Für das Betreten der Sporthalle sind die „2G-Regeln" einzuhalten:
Teilnehmer*innen der Übungsstunden ab 16 Jahren und begleitende Personen (z.B. Eltern) sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie entweder vollständig (also auch „geboostert") geimpft oder genesen sind. - Wir empfehlen allen Sportler*innen ab 6 Jahren, beim Eintreffen und Verlassen der Sporthalle und im Umkleidebereich einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Der Zutritt zur Sporthalle Silschede erfolgt durch den Haupteingang, das Verlassen der Sporthalle erfolgt durch den hinteren Geräteraum über den Ausgang im Jugendraum. Hierauf haben die Übungsleiter*innen hinzuweisen.
- Der Zutritt zur Sporthalle ist erst nach Öffnen der Haupteingangstür durch die Übungsleiter*innen 3-5 Minuten vor Trainingsbeginn gestattet. Um ungestatteten/ unkontrollierten Zutritt zu vermeiden, ist anschließend die Tür durch die Übungsleiter*innen zu schließen.
- Beim Betreten der Sporthalle muss grundsätzlich eine Händedesinfektion erfolgen. Hierzu stehen neben dem Haupteingang Spender mit Desinfektionsmittel bereit.
- Unmittelbar nach dem Betreten, sowie vor und nach einem Toilettengang sind die Hände zu waschen.
Die Kontaktflächen aller genutzten Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch durch die Übungsleiter*innen mit geeignetem Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Hierzu sind zusätzliche Reiniger und Einmaltücher im Schrank 2 vorhanden. Die Übungsleiter*innen sind angewiesen, möglichst keine oder gut zu reinigende Fitnessgeräte zu nutzen. Sofern Matten/Geräte nicht desinfiziert werden können, ist deren Gebrauch untersagt. - Eine Anwesenheitsliste mit Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Datum wird von den Übungsleiter*innen geführt und ist verpflichtend für alle Teilnehmer*innen. Die Aufbewahrungsfrist der Listen beträgt mindestens vier Wochen, danach werden sie vernichtet.
- Zwischen allen Sporteinheiten und Versammlungen sind 10 – 15 Minuten Wechselzeit einzuplanen, ggf. sind die Sporteinheiten von den Übungsleitern*innen entsprechend einzukürzen.