Hygienekonzept
Um den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb nach den Maßgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung zu ermöglichen, hat der Vorstand des TV Silschede ein Hygiene- und Maßnahmenkonzept verabschiedet. Die hier niedergelegten Verfahren und Abläufe gelten verbindlich für alle Trainings- und Kursangebote des TV Silschede und für alle Trainingsorte des Vereins. Es wird ggf., sofern entsprechende Regelungen es notwendig machen, erweitert bzw. geändert. Den Anweisungen der Übungsleiter*innen ist Folge zu leisten. Allen Personen, die sich nicht an die Anweisungen der Übungsleiter*innen und die nachfolgenden Regeln halten, kann der Zugang und Teilnahme am Sportbetrieb verwehret werden.
- Kontaktsportarten sind mit bis zu 30 Personen unter Einhaltung der Hygienevorschriften erlaubt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschrift liegt bei den Übungsleiter*innen. Wettkampfbetrieb oder Veranstaltungen finden bis auf Weiteres nicht statt.
- Allen Personen mit Fieber und/oder Symptomen einer Atemwegsinfektion (Husten, Schnupfen, etc.) ist das Betreten des Sportzentrums untersagt. Bei Kontakt mit Covid 19-erkrankten Personen en muss die Person eine 14 tägige Quarantänezeit einhalten und darf nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, kann die Person wieder am Sportbetrieb teilnehmen.
- Zuschauer und Gäste sind bei den Übungseinheiten nicht erlaubt. Bei Kindern unter 14 Jahren besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit den Übungsleiter*innen, als Begleitperson dem Turnbetrieb beizuwohnen.
- Der Weg zur und von der Sporthalle liegt in der Verantwortung der Teilnehmer*innen, die die Coronaschutzverordnung einzuhalten haben. Versammlungen vor und nach den Sporteinheiten vor der Sporthalle sind untersagt. Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden.
- Alle
Sportler*innen ab 6 Jahren sind verpflichtet, beim Eintreffen und Verlassen der Sporthalle einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Der Schutz ist bis zum Beginn der Übungseinheit verpflichtend.
- Im Bereich der Sporthalle vor, während und nach der Sporteinheit ist auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
- Der Zutritt zur Sporthalle Silschede erfolgt durch den Haupteingang, das Verlassen der Sporthalle erfolgt durch den hinteren Geräteraum über den Ausgang im Jugendraum. Hierauf haben die Übungsleiter*innen hinzuweisen.
- Der Zutritt zur Sporthalle ist erst nach Öffnen der Haupteingangstür durch die Übungsleiter*innen 3-5 Minuten vor Trainingsbeginn gestattet. Um ungestatteten/ unkontrollierten Zutritt zu vermeiden, ist anschließend die Tür durch die Übungsleiter*innen zu schließen.
- Beim Betreten der Sporthalle muss grundsätzlich eine Händedesinfektion erfolgen. Hierzu stehen neben dem Haupteingang Spender mit Desinfektionsmittel bereit.
- Die Umkleideräume bleiben gesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Dusch-, Wasch- und Umkleideräume sind gesperrt, der Aufenthalt dort ist untersagt. Die Teilnehmer werden im Vorfeld über die Übungsleiter*innen aufgefordert, direkt in Sportkleidung zu erscheinen.
- Unmittelbar nach dem Betreten, sowie vor und nach einem Toilettengang sind die Hände zu waschen.
- Die Teilnehmer*innen sollten möglichst ihr eigenes Sportequipment mitbringen. Ein Tausch von Materialen untereinander ist nicht erlaubt.
- Die Kontaktflächen aller genutzten Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch durch die Übungsleiter*innen mit geeignetem Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Hierzu sind zusätzliche Reiniger und Einmaltücher im Schrank 2 vorhanden. Die Übungsleiter*innen sind angewiesen, möglichst keine oder gut zu reinigende Fitnessgeräte zu nutzen. Sofern Matten/Geräte nicht desinfiziert werden können, ist deren Gebrauch untersagt.
- Trainingsgruppen (Personenzahl) sind anzupassen: max. 1-2 Sportler*innen pro 10m² Nutzfläche. Daher können sich in der Sporthalle Silschede maximal nur 20-25 Teilnehmer und der/die Übungsleiter*in aufhalten. Je nach Bewegungsangebot wird die Teilnehmerzahl von den Übungsleiter*innen angepasst.
- Eine Anwesenheitsliste mit Namen, Telefonnummer und Datum wird von den Übungsleiter*innen geführt und ist verpflichtend für alle Teilnehmer*innen. Die Aufbewahrungsfrist der Listen beträgt mindestens 4 Wochen, danach werden sie vernichtet. Bei einem Infektionsfall werden die Teilnehmerlisten mit Namen, Telefonnummern etc. unverzüglich dem Gesundheitsamt sowie der Stadt Gevelsberg zur Verfügung gestellt.
- Die Übungsleiter*innen müssen ihre Bewegungskonzepte anpassen; insbesondere sind Bewegungen durch die Halle so zu gestalten, dass der Mindestabstand gesichert ist. Je nach Bewegungsangebot ist der Abstand von 2-4 m zu wahren.
- Die Hygiene- und Sicherheitsregeln sind den Übungsleiter*innen bekannt. Sie wurden zuvor Vom Vorstand über die Maßnahmen unterrichtet. Die Übungsleiter*innen verpflichten sich dadurch zur Einhaltung, Umsetzung und Überwachung des Hygienekonzeptes.
- Zwischen allen Sporteinheiten und Versammlungen sind 10 – 15 Minuten Wechselzeit einzuplanen, ggf. sind die Sporteinheiten von den Übungsleitern*innen entsprechend einzukürzen.
- Dieses Hygienekonzept wird auch im Eingangsbereich der Sporthalle Silschede im Schaukasten ausgehängt. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Version auf dieser Internet-Seite.
09.08.2020, Der Vorstand des TV Silschede