Hygienekonzept

Um den Sportbetrieb nach den Maßgaben der Coronaschutzverordnung zu ermöglichen, hat der Vorstand des TV Silschede ein Hygiene- und Maßnahmenkonzept verabschiedet. Die hier niedergelegten Verfahren und Abläufe gelten verbindlich für alle Trainings- und Kursangebote des TV Silschede und für alle Trainingsorte des Vereins. Es wird ggf., sofern entsprechende Regelungen es notwendig machen, erweitert bzw. geändert. Den Anweisungen der Übungsleiter*innen ist Folge zu leisten. Allen Personen, die sich nicht an die Anweisungen der Übungsleiter*innen und die nachfolgenden Regeln halten, kann der Zugang und Teilnahme am Sportbetrieb verwehrt werden.

7.4.2022, Der Vorstand des TV Silschede

  1. Es gelten immer die aktuellen Vorschriften des Coronaschutzverordnung des Landes sowie die aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises und der Stadt Gevelsberg, die beim Hygienekonzept jederzeit zu Veränderung führen können.
  2. Teilnehmer*innen von gemeinsamer Sportausübung im Freien auf Sportstätten müssen geimpft oder genesen (2G) sein.
  3. Für das Betreten der Sporthalle sind die „2G-Regeln" einzuhalten:
    Teilnehmer*innen der Übungsstunden ab 16 Jahren und begleitende Personen (z.B. Eltern) sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie entweder vollständig (also auch „geboostert") geimpft oder genesen sind.
  4. Wir empfehlen allen Sportler*innen ab 6 Jahren, beim Eintreffen und Verlassen der Sporthalle und im Umkleidebereich einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
  5. Der Zutritt zur Sporthalle Silschede erfolgt durch den Haupteingang, das Verlassen der Sporthalle erfolgt durch den hinteren Geräteraum über den Ausgang im Jugendraum. Hierauf haben die Übungsleiter*innen hinzuweisen.
  6. Der Zutritt zur Sporthalle ist erst nach Öffnen der Haupteingangstür durch die Übungsleiter*innen 3-5 Minuten vor Trainingsbeginn gestattet. Um ungestatteten/ unkontrollierten Zutritt zu vermeiden, ist anschließend die Tür durch die Übungsleiter*innen zu schließen.
  7. Beim Betreten der Sporthalle muss grundsätzlich eine Händedesinfektion erfolgen. Hierzu stehen neben dem Haupteingang Spender mit Desinfektionsmittel bereit.
  8. Unmittelbar nach dem Betreten, sowie vor und nach einem Toilettengang sind die Hände zu waschen.
    Die Kontaktflächen aller genutzten Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch durch die Übungsleiter*innen mit geeignetem Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Hierzu sind zusätzliche Reiniger und Einmaltücher im Schrank 2 vorhanden. Die Übungsleiter*innen sind angewiesen, möglichst keine oder gut zu reinigende Fitnessgeräte zu nutzen. Sofern Matten/Geräte nicht desinfiziert werden können, ist deren Gebrauch untersagt.
  9. Eine Anwesenheitsliste mit Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Datum wird von den Übungsleiter*innen geführt und ist verpflichtend für alle Teilnehmer*innen. Die Aufbewahrungsfrist der Listen beträgt mindestens vier Wochen, danach werden sie vernichtet.
  10. Zwischen allen Sporteinheiten und Versammlungen sind 10 – 15 Minuten Wechselzeit einzuplanen, ggf. sind die Sporteinheiten von den Übungsleitern*innen entsprechend einzukürzen.

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