12. Januar 22   

Betreten der Turnhalle geboostert oder getestet

Ab dem 13. Januar gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Demnach müssen „geboosterte" Teilnehmer*innen beim Betreten der Turnhalle keinen Test mehr vorlegen. Wer nicht „geboostert“ ist, kann entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen- oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR- Test vorlegen oder kann unter den Augen des/der Übungsleiter*in einen selbst mitgebrachten Test machen.

Schüler*innen gelten als getestet, da sie in der Schule zweimal wöchentlich getestet werden.

Alle Einzelheiten stehen im Hygienekonzept des TV Silschede.

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